Viktor Röthlin hatte die Laufzeitschrift Spiridon verklagt, weil die ihn in einem Text des Dopings verdächtigt hatte. In der ersten Instanz hatte das Landgericht Berlin Steffny aufgefordert, drei Behauptungen richtigzustellen. Das reichte Röthlin nicht.
Ich hatte heute den Eindruck, dass das Kammergericht dazu neigt, noch mehr Punkte richtig stellen zu lassen. Dafür wird es aber wohl die geforderten 15000 Euro Entschädigung zurückweisen. Eine gute Stunde haben Richter Neuhaus und Röthlins Anwalt Bergmann diskutiert. Gegen Ende stand ein Vergleich im Raum, der für die Spiridon mehr Richtigstellungen und etwas mehr Kosten als das erstinstanzliche Urteil bedeuten würde.
Steffnys Anwalt Michael Lehner war im Urlaub, sein Vertreter Christian Buhl will einen Schriftsatz nachreichen. Auch deshalb verzögert sich die Entscheidung.
Sobald ein Urteil oder Vergleich bekannt ist, berichte ich.
Links:
Das erstinstanzliche Urteil und eine längere Einschätzung
Die Schriftsätze der Parteien vor der heutigen Berufung
Der Vorbericht von gestern Abend
Foto im Titel: viktor-roethlin.ch