Marathonläufer Viktor Röthlin hat den Journalisten Manfred Steffny verklagt, weil dieser ihn in einem Text des Dopings verdächtigt hatte. Mit einem ersten Urteil war Röthlin nicht zufrieden, ging in Berufung und verlangte 15.000 Euro Schmerzensgeld. Jetzt gibt es ein rechtskräftiges Urteil, Röthlin bekommt kein Schmerzensgeld. Das stärkt die Berichterstattung über Doping.
Ein paar mehr Hintergründe, meine Einschätzung und das Urteil gibts im WAZ-Rechercheblog.