In der kleinen Laufzeitschrift Spiridon hatte Steffny Ende 2010 einen Text über Röthlins überraschenden EM-Titel im Marathon veröffentlicht. “Unglaublich! Todkrank und jetzt Europameister” titelte Steffny damals. Nach Röthlins Klage entschied die erste Instanz im Sommer 2011: Steffny muss ein paar Dinge richtig stellen, aber keinen Schadensersatz zahlen. Röthlin war nicht glüclklich mit der Entscheidung und reichte Berufung ein. Ich hatte vor ein paar Wochen hier im Blog ausführlich berichtet.
Ich finde den Prozess wichtig, weil er eine Richtung für spätere Dopingtexte vorgeben könnte. Immer häufiger gehen Betroffene gegen Journalisten vor: Wo hört berechtigter Schutz vor falscher Berichterstattung auf, wo beginnt Zensur? Aktuelles Beispiel von gestern Abend: Die einstweilige Verfügung des Erfurter Arztes Andreas Franke gegen Hajo Seppelt und den WDR.
Am Montag steht nun die Berufung an. 10 Uhr, Kammergericht Berlin in der Elsholtzstraße, Saal 147, Aktenzeichen 10 U 127/11. Ich werde für verschiedene Medien uberichten. Hier im Blog gibt es wahrscheinlich Montagmorgen vor und dann im Anschluss an die Verhandlung jeweils einen Text. Zur Vorbereitung habe ich mir die Schriftsätze der beiden Parteien besorgt.
5. März 2012 -
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5. März 2012 -
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